Ratgeber
Social Media ab wann? Die Altersgrenzen in Deutschland, Österreich und der EU.
Immer mehr Länder wollen ein Mindestalter für soziale Netzwerke, und die EU hat eines für alle vorgeschlagen. Das meiste ist noch kein Gesetz. Hier steht, was am 4. November 2026 gilt, was geplant ist und wie Alterskontrollen funktionieren sollen.
Kurz gesagt. Am 4. November 2026 gilt weder in Deutschland noch in Österreich ein Mindestalter für soziale Netzwerke. Deutschland plant eine Übergangsregel ab 13, Österreich ein Gesetz ab 14, das frühestens Ende Juli 2027 kommen kann. Die EU-Kommission hat mit dem KIDS Act eine Regel für alle Mitgliedstaaten vorgeschlagen: kein Konto unter 13, ein von den Eltern begleitetes Konto mit 13 und 14, ein eigenes ab 15. Das ist ein Vorschlag, kein Gesetz.
Deutschland: Eckpunkte vom 14. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Grundlage sind die 56 Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
- Unter 13: keine Nutzung sozialer Netzwerke, als nationale Übergangsregel, solange die EU kein Mindestalter festlegt. Ausgenommen sind nachweislich kindgerechte Angebote.
- 13 bis 18: abgestufte Nutzungsbeschränkungen; die Einzelheiten stehen noch nicht fest.
- Alterskontrolle: ab 2027 über „d-you“, die deutsche Umsetzung der europäischen Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet).
- In Brüssel setzt sich die Regierung dafür ein, dass suchtfördernde Designs schon bei der Entwicklung verhindert werden und algorithmische Empfehlungen standardmäßig ausgeschaltet sind.
Das sind Eckpunkte. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Österreich: ein Entwurf für ein Mindestalter von 14
Österreich hat Ende Juli 2026 einen Entwurf bei der EU gemeldet: ein Mindestalter von 14 Jahren für bestimmte Social-Media-Plattformen, umgesetzt über eine Novelle des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes. Am 29. Oktober 2026 hat die EU-Kommission die Stillhaltefrist für solche nationalen Entwürfe um ein Jahr verlängert, mit Verweis auf den KIDS Act. Damit kann das österreichische Gesetz frühestens Ende Juli 2027 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat das scharf kritisiert und will das Verfahren so weit vorbereiten, dass das Verbot gleich nach Ablauf der Frist gelten kann.
Der Vorschlag der EU: der KIDS Act
Am 17. September 2026 hat die EU-Kommission den KIDS Act vorgeschlagen, eine Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten gleich gelten würde. Die Altersregeln betreffen soziale Netzwerke und Videoplattformen:
| Alter | Nach dem Vorschlag |
|---|---|
| Unter 13 | Kein Konto. Eltern können Videodienste für kleine Kinder in begrenztem Umfang über ihr eigenes Konto freigeben. |
| 13 und 14 | Ein Konto, das die Eltern einrichten und begleiten: höchstens eine Stunde am Tag, Kontakte nur mit Zustimmung der Eltern, Elternwerkzeuge immer an. |
| Ab 15 | Ein eigenes Konto, bei Diensten, die die Gestaltungsregeln des Gesetzes für Minderjährige einhalten müssen. |
Für Minderjährige soll es außerdem Regeln für die Gestaltung geben, auch bei Spielen, App-Stores und KI-Chatbots: kein endloses Scrollen oder automatisches Abspielen ohne echte Pausen, keine Benachrichtigungen, die Kinder zurückholen sollen, keine „Streaks“, keine Kontaktaufnahme durch Fremde ohne Zustimmung. KI-Begleiter dürfen keine Beziehung so nachahmen, dass emotionale Abhängigkeit wahrscheinlich ist. Bußgelder könnten bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.
Stand: Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen; ein Starttermin steht nicht fest. Rückmeldungen an die Kommission sind bis zum 3. Dezember 2026 möglich.
Wie Alterskontrollen funktionieren sollen
Nach dem Vorschlag sehen die Plattformen keinen Ausweis. Das Alter wird über zugelassene Werkzeuge außerhalb der Plattformen nachgewiesen, darunter eine kostenlose EU-App zur Altersprüfung und später die EUDI-Wallet; die Plattform erfährt nur: über oder unter der Altersgrenze. Jeder Mitgliedstaat müsste mindestens einen kostenlosen Weg anbieten, auch für Menschen ohne digitale Identität. Bestehende Konten würden innerhalb von sechs Monaten nach Geltungsbeginn geprüft.
Die Nachbarn im Überblick
| Land | Stand am 4. November 2026 | Alter |
|---|---|---|
| Griechenland | Gesetz beschlossen, gilt ab 1. Januar 2027 | 15 |
| Frankreich | Verbot vom Verfassungsrat am 14. August 2026 gekippt | 15 |
| Dänemark | Gesetzentwurf, Alterskontrollen ab 1. Juli 2027 geplant | 15 |
| Niederlande | Empfehlung an Eltern, kein Gesetz | 15 |
| Australien, zum Vergleich | In Kraft seit 10. Dezember 2025 | 16 |
Alle Länder Europas in unserer Übersicht auf Englisch: social media age limits in Europe.
Was Familien jetzt tun können
- Die Jugendschutz-Einstellungen von Handy und Apps nutzen: Sie wirken heute, unabhängig vom Gesetz.
- Gemeinsam ein paar Regeln vereinbaren: kein Handy nachts im Kinderzimmer, Mahlzeiten ohne Handy.
- Auf das Muster achten, nicht nur auf die Stunden: Kontrollverlust, Unruhe ohne Handy, vernachlässigte Freunde und Hobbys.
Wo wir stehen
Wir entwickeln Lychnos Ring für Erwachsene, die in ihrem eigenen Alltag weniger Feed wollen. Er hat keinen Feed und nichts zum Scrollen: Er antwortet und wird wieder still. Er ist in Entwicklung. Mehr dazu: Assistent ohne Handy.
Quellen
Gelesen am 4. November 2026: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Eckpunkte für Kinder- und Jugendmedienschutz, 14. Oktober 2026; ORF, EU: Entwurf zu Social-Media-Verbot auf Eis gelegt, 29. Oktober 2026; EU-Kommission, KIDS Act explained. Die übrigen Länder: Quellen in der englischen Übersicht. Gesetze und Vorschläge ändern sich schnell; wir aktualisieren diese Seite. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Fragen
Gibt es in Deutschland ein Social-Media-Verbot für Kinder?
Noch nicht. Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2026 Eckpunkte beschlossen: Kinder unter 13 Jahren sollen soziale Netzwerke grundsätzlich nicht nutzen, solange die EU kein Mindestalter festlegt. Ein Gesetz dazu gibt es noch nicht.
Ab wann gilt das Social-Media-Verbot in Österreich?
Noch gar nicht. Der Entwurf sieht ein Mindestalter von 14 Jahren vor. Weil die EU-Kommission die Stillhaltefrist am 29. Oktober 2026 um ein Jahr verlängert hat, kann er frühestens Ende Juli 2027 in Kraft treten.